§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension- und schule Ruckdeschel im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension Ruckdeschel verbleibt.
(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension Ruckdeschel verbleibt.
(3) Hundeschule: individuelle Einzeltraining und Gruppentraining für Hund-Mensch-Teams. Die Zeiten und der Ort der Kurse variieren und werden individuell vereinbart.
§ 3 Beratungsgespräch / Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundepension Ruckdeschel eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Geschirr, Leine und evtl. Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
(5) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4 Vertragspartner / -abschluss
(1) Vertragspartner sind die Hundepension Ruckdeschel und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension Ruckdeschel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern der Hundepension Ruckdeschel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(2) Die Anmeldung des Hundes in der Pension kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Ein Anmeldeformular ist zeitnah auszufüllen und spätestens am Abgabetag des Hundes in der Pension zu hinterlegen.
(3) Die Hundepension Ruckdeschel bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich oder per Email und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Hundepension Ruckdeschel gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundepension Ruckdeschel dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten mindestens 50 % anzahlt.
(5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Anzahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.
(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundepension Ruckdeschel dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundepension Ruckdeschel verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von der Hundepension Ruckdeschel an den Kunden zu erstatten.
(7) Hunde, die noch nicht in der Hundepension Ruckdeschel zur Betreuung waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt für einen Probetag ( ca. 4- 8 Stunden) und 1mal 1 Übernachtung in der Hundepension Ruckdeschel angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist.
(8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundepension Ruckdeschel, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension Ruckdeschel berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
§ 5 Leistungen
(1) Die Hundepension Ruckdeschel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension Ruckdeschel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension Ruckdeschel an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundepension Ruckdeschel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
(4) Die Preise können von der Hundepension Ruckdeschel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen der Hundepension Ruckdeschel oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension Ruckdeschel dem zustimmt.
§ 6 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension Ruckdeschel dem in die Hundepension Ruckdeschel gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
§ 7 Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Ruckdeschel das dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Ruckdeschel übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(2) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension Ruckdeschel übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension Ruckdeschel keine Haftung übernommen werden.
(3) Die Hundepension Ruckdeschel übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension Ruckdeschel ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(4) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundepension Ruckdeschel einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
§ 8 Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension Ruckdeschel berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 3 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension Ruckdeschel verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
§ 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension Ruckdeschel erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
hiervon ausgenommen:
(3) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Ruckdeschel keine Haftung.
(4) Kursteilnehmer in der Hundeschule haben die Möglichkeit maximal 3 mal in einen der laufenden Kurse gegen die Kursgebühr zu „schnuppern“. Spätestens ab der 4.Trainingseinheit ist ein verbindliches Anmeldeformular auszufüllen und den Eigentümern der Hundeschule-und pension zu hinterlegen. Auf dem kompletten Trainingsgelände der Hundeschule und auch bei Trainingseinheiten, die auswärts stattfinden, haftet während der Trainingseinheit stets der Hundebesitzer für seinen Hund. Besucher und Begleitpersonen von Kursteilnehmern haften für sich selbst.
§ 10 vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Ruckdeschel jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension Ruckdeschel unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme hat, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Ruckdeschel Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
§ 11 Bring- und Abholzeiten
(1) Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können von Montag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 7:30 bis 10.00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Dringende Ausnahmefälle nach Absprache möglich.
(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension Ruckdeschel vor den zu betreuenden Hund 1 Nacht länger zu betreuen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 7 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten hierfür sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.
§ 12 Preise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.
Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig.
§ 13 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung
(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 31 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
b) Schadensersatz i.H.v. 50 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 21 und 30 Tagen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
c) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistung, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen Abgabetermin und 20 Tagen vor Abgabetermin zugeht.
d) kurzfristige Buchungen von Kunden für einen Pensionsplatz innerhalb 21 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin, müssen sofort nach Buchungsbestätigung in bar bezahlt oder auf das Konto der Hundepension Ruckdeschel überwiesen werden. Erstattungsfähig sind diese kurzfristigen Buchungen nicht.
bei Hundetagesbetreuung / auch Stundenweise
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
b) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
§ 14 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundepension Ruckdeschel behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
§ 15 Ablehnungsrecht
Die Hundepension Ruckdeschel hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension Ruckdeschel und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.